⚖️ Recht & Datenschutz

Was verlangt das Gesetz von einer Website?

Wer in Deutschland eine Website betreibt, hat rechtliche Pflichten – unabhängig davon, ob er Geld damit verdient. Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sind keine Optionen, sondern Pflicht.

Auf einen Blick

Das Impressum – gesetzliche Anbieterkennzeichnung

Das Telemediengesetz (§ 5 TMG) schreibt vor, dass Websites mit einer geschäftlichen oder gewerblichen Komponente ein Impressum haben müssen. Dazu gehören: vollständiger Name (bei Einzelpersonen Vor- und Nachname), ladungsfähige Anschrift (keine Postfachadresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Auch Freelancer, Selbstständige und Vereine sind betroffen – selbst wenn die Website 'nur' als Visitenkarte dient. Das Impressum muss von jeder Seite aus maximal zwei Klicks entfernt und klar als 'Impressum' oder 'Kontakt/Impressum' bezeichnet sein.

Datenschutzerklärung nach DSGVO

Seit Mai 2018 gilt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) europaweit. Sie schreibt vor, dass jede Website transparent darüber informiert, welche Daten gesammelt werden und zu welchem Zweck.

Selbst wenn keine Formulare oder Analyse-Tools vorhanden sind, werden beim Besuch einer Website technische Daten übertragen (z. B. IP-Adresse an den Server-Anbieter). Das muss in der Datenschutzerklärung stehen. Bei Einsatz von Google Analytics, Facebook-Pixel, YouTube-Videos oder anderen Drittdiensten werden diese Abschnitte deutlich umfangreicher.

Cookie-Banner – wann ist er Pflicht?

Nicht jede Website braucht einen Cookie-Banner. Technisch notwendige Cookies (z. B. für Login oder Warenkorb) dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Sobald aber Analyse-Cookies (Google Analytics, Matomo ohne Anonymisierung), Marketing-Cookies oder Tracking eingesetzt werden, ist eine aktive Einwilligung erforderlich.

Das bedeutet: Der Nutzer muss aktiv 'Akzeptieren' klicken. Ein Banner, der beim Weiterscrollen als Einwilligung gilt, reicht rechtlich nicht aus. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Annehmen.

Was passiert bei Verstößen?

Fehlende oder unvollständige Impressen werden häufig von Mitbewerbern oder Abmahnanwälten als Grundlage für Abmahnungen genutzt – mit Forderungen von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro. Datenschutzverstöße können von Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern belegt werden.

Die Regel ist einfach: Bevor eine Website veröffentlicht wird, sollten Impressum, Datenschutzerklärung und – wenn nötig – der Cookie-Banner fertig und korrekt sein.

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