Was Barrierefreiheit konkret bedeutet
Barrierefreiheit umfasst unter anderem ausreichenden Farbkontrast für sehbehinderte Nutzer, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur für Menschen ohne Maussteuerung, Alt-Texte für Bilder zur Nutzung mit Screenreadern und verständliche, klar strukturierte Inhalte.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen mit Verbraucherbezug – etwa Onlineshops – barrierefrei gestaltet sein. Ob und in welchem Umfang die eigene Website betroffen ist, hängt von Größe und Geschäftsmodell des Unternehmens ab und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.
Häufige Barrieren auf Websites
Zu schwacher Textkontrast, Formulare ohne erkennbare Beschriftung, Bilder ohne Alt-Text und Inhalte, die ausschließlich per Maus bedienbar sind, gehören zu den häufigsten und zugleich am einfachsten behebbaren Problemen.
Barrierefreiheit verbessert auch SEO
Viele Maßnahmen überschneiden sich mit klassischer Suchmaschinenoptimierung: Alt-Texte helfen Screenreadern ebenso wie der Google-Bildersuche, saubere Überschriftenstruktur hilft sowohl blinden Nutzern als auch Crawlern. Barrierefreiheit ist damit selten reiner Mehraufwand ohne Zusatznutzen.